schulbegleitung

"SO VIEL HILFE WIE NÖTIG, SO WENIG WIE MÖGLICH"

 

Schulbegleiter werden im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder aktiv. Schulbegleiter betreuen und begleiten Kinder mit Beeinträchtigungen (körperlich, geistig, seelisch, sozial, kommunikativ und/oder emotional) während des Schultages ggf. auch auf dem Schulweg. Schulbegleiter werden oft auch als Individualkraft oder Integrationshelfer bezeichnet. Bei Schulbegleitung handelt es sich um eine Hilfe zur Teilhabe. Schulbegleitung hat keinen Heilauftrag. 

 

Schulbegleitung erhalten Schüler aller Klassenstufen, wenn diese die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Dies wird zumeist in Form einer Diagonse durch einen Arzt oder Psychiater/Psychotherapeut festgestellt (Jugendhilfe). Ein Antrag auf Schulbegleitung kann beim zuständigen Jugendamt oder beim Bezirk gestellt werden. 

Die Übernahme der Kosten ist einkommensunabhängig. Eine Schul- bzw. Individualbegleitung wird als Eingliederungshilfe gemäß § 54 SGB XII (Zuständigkeit Bezirk) und § 35a SGB VIII (Zuständigkeit Jugendamt) sichergestellt. 

 

Schulbegleiter begleiten einen Schüler, eine Schülerin im eins-zu-eins Setting und tragen damit zur Sicherstellung der Beschulung und dem individuellen Lern- und Unterrichtserfolg beitragen. Die reguläre Teilhabe am Schultag mit einem Höchstmaß an Selbstständigkeit ist Ziel und Leitgedanke einer jeden Schulbegleitung. 


Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen bei educo Soziale Dienste:

  • durchlaufen ein Vorbereitungsseminar
  • werden auf die Diagnose hin vorbereitet 
  • werden ständig fachlich angeleitet
  • haben einen ständigen Ansprechpartner (Sozialpädagoge/Sozialpädagogin)
  • haben die Möglichkeit der kollegialen Fallberatung
  • haben monatliche Teamsitzungen
  • erstellen professionelle Berichte
  • erstellen individuelle Förderpläne für den Schüler in Abstimmung mit Schule, Elternhaus und ggf. Hort, MSD, HPT, SPT o.ä.
  • werden bei Eltern, Schülern und Schulen persönlich vorgestellt und eingeführt
  • erhalten kontinuierliche Weiterbildung 
  • werden im Krankheitsfall vertreten 
  • werden überdurchschnittlich Vergütet 

Aufgaben einer Schulbegleitung sind zum Beispiel:

  • Steuerung und Regulierung von Aufmerksamkeit 
  • Aktives Beobachten und Bedarfsgerechtes eingreifen 
  • Stärken von positiven Erlebnissen bspw. durch Verstärkerpläne
  • Stärkung und Stabilisierung durch kontinuierliche Anwesenheit 
  • Förderung einer positiven Selbstwahrnehmung im Bereich Schule 
  • Begleitung in ängstlichen oder unsicheren Situationen
  • Ermöglichung eines Austauschs mit Mitschülern
  • Soziale Integration und kommunikative Hilfestellung 
  • Begleitung von Aufgabenbearbeitungen
  • Stärken der Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Fördern von angepassten Verhaltensweisen
  • Steigerung der Frustrationstoleranz
  • Puffern von destruktiven, dissozialen und impulsiven Verhaltensweisen
  • Motorische und pflegerische oder medizinische Hilfeleistungen

Was nicht zu den Aufgaben einer Schulbegleitung zählt ist u.a.:

  • Fachlicher Unterricht für den Schüler oder die Klasse 
  • Aufsicht über die Klasse oder die Pausenaufsicht 
  • Hilfestellung bei Proben 
  • Hausaufgabenbetreuung z.B. im häuslichen Umfeld 

Für Eltern 

Schulbegleiter sind oft vielfältigen Aufgaben und Rollen ausgesetzt. Für Sie als Eltern vor allem aber Bindeglied zwischen Schüler, Lehrer und Ihnen.  Durch die individuelle Begleitung hat Ihr Kind die Chance die geeignete Schule regulär zu besuchen. Die Begleitung erleichtert die Teilhabe in allen Bereichen des Schultages. Schulbegleitung kann an allen Schulformen und in allen Klassenstufen durchgeführt werden. Individualbegleitung gibt es punktuell auch für Kindergarten, Hort, HPT o.ä.

Ziel der Schul- / Individualbegleitung ist immer die Hilfestellung zur Selbsthilfe. Die Maßnahme unterliegt dem Ziel, nach und nach einen weitgehend selbstständigen Schulbesuch zu ermöglichen. 

"So entspannt war ich beim Thema Schule noch nie". So beschrieb eine Mutter die ersten Tage nach einer gestarteten Schulbegleitung.