therapie

Familientherapie als Hilfe zur Erziehung auf Basis des SGB VIII

Systemische (ambulante) Familientherapie ist als Hilfe zur Erziehung dann angezeigt, wenn durch eingeschränkte familiäre bzw. erzieherische Ressourcen seelische Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten bei einzelnen oder mehreren Familienmitgliedern entstanden sind. Insbesondere ist eine ambulante Familientherapie indiziert, wenn eine seelische Behinderung bei Kindern vorliegt, die im Rahmen eingeschränkter erzieherischer Verhältnisse entstanden ist. Hier kann ein familientherapeutischer Ansatz zur psychosozialen Kompetenzerweiterung des gesamten Familiensystems erforderlich werden. Ziele sind dann die Verbesserung der familiären Interaktion, Kommunikation und ihres Beziehungsgefüges. Störungsauslösende Verhaltensweisen sollen verändert und neue Kommunikations- und Handlungsmöglichkeiten entwickelt werden. Ein mitwirkungsbereites Familiensystem ist Grundvoraussetzung. Die Kosten werden  je nach Region, von Jugendämtern übernommen.