Ambulante Hilfen zur erziehung

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach dem §31 SGB VIII ist eine oftmals intensive Form ambulanter Hilfe. Ihre vordringlichste Aufgabe ist, Eltern durch enge Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen zu unterstützen und sie zu einem selbstständigen Leben zu befähigen (Hilfe zur Selbsthilfe). Sie wird im Rahmen wöchentlicher Hausbesuche in der Familie selbst erbracht und ist meist auf längere Dauer angelegt. Sie orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk mit seinen Erziehungs- und Beziehungsproblemen, seinen sozialen und materiellen Schwierigkeiten. SPFH berät, begleitet und vermittelt.


Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft nach dem §30 SGB VIII zählt zu den klassischen ambulanten Hilfen zur Erziehung. Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft werden junge Menschen in ihrer individuellen Entwicklung durch eine Fachkraft, zumeist Sozialpädagogen oder Erzieher, begleitet. Die Hilfe ergänzt und unterstützt die familiäre Erziehung und bezieht das soziale Umfeld soweit wie möglich in die Arbeit mit ein. Die sozialpädagogischen Fachkräfte begleiten über einen längeren Zeitraum junge Menschen, die ohne diese individuelle und persönliche Unterstützung mit ihrer familiären, schulischen, beruflichen und/oder sozialen Lebenssituation nicht mehr alleine zurechtkommen würden. Diese Hilfeform basiert insbesondere auf Freiwilligkeit und der aktiven Mitwirkungsbereitschaft des jungen Menschen