Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang ist eine unterstützende Maßnahme mehrheitlich für Kinder und Jugendliche, die durch eine Trennung ihrer Eltern oder wichtiger Bezugspersonen, emotional, psychosozial und/ oder psychisch stark betroffen sind. Häufig werden die Kinder und Jugendlichen, sowie die beteiligten Bezugspersonen mit einem hohen Konfliktpotenzial konfrontiert und befinden sich in einer Situation, die neutrale Hilfe von außen erfordert. Insbesondere, wenn Familien auf Grund hochstrittiger Situationen nicht in der Lage sind, eigenständig und dem Wohl des Kindes eine angemessene Umgangsreglung zu finden. 

 

Hierbei wird der Kontakt zwischen dem Kind und der Bezugsperson durch eine geeignete Fachkraft in einem neutralen Rahmen begleitet, wodurch Anbahnung, Entwicklung, Wiederherstellung oder Weiterführung positiver Kontakte zwischen dem Kind und dessen umgangsberechtigter Bezugsperson gefördert werden sollen. 

 

Das Zustandekommen eines begleiteten Umgangs kann mittels Antrags der Erziehungsberechtigten und nach Vermittlung beim örtlich zuständigen Jugendamt oder über eine familiengerichtliche Anordnung, erfolgen. Das örtlich zuständige Jugendamt ist die koordinierende Schnittstelle zwischen Träger und Bezugssystem, sowie Auftraggeber für den Träger.